Der Europäische Gerichtshof (EuGH), oberste Instanz des Gerichtshofes der Europäischen Union (CVRIA), überlässt es laut Beschluss vom 09.
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EuGH gibt das Heft in die Hand der Österreichischen Gerichte

Magda Kruschwitz - 14 November 2018

Österreich darf über Glücksspielgesetz entscheidenDer Europäische Gerichtshof (EuGH), oberste Instanz des Gerichtshofes der Europäischen Union (CVRIA), überlässt es laut Beschluss vom 09. September 2018 dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, zu bestimmen, ob eine glücksspielrechtliche innerstaatliche Monopolregelung im Hinblick auf Artikel 56 AEUV als kohärent anzusehen ist, in diesem Sinne also quasi auch, ob die Casino Glücksspiel Monopol Gesetze in Österreich gegen die geltenden EU-Verordnungen verstoßen. Dieser Beschluss wurde am 05. November 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Ein Gerichtsfall von 2012

Es handelt sich bei diesem Beschluss außerdem um die jüngste Entscheidung in einem Fall, der schon 6 Jahre zurückliegt. Robert Pfleger stellte damals bereits das in Österreich gültige, äußerst strenge Glücksspielmonopol in Frage, und er verlangte quasi eine Überprüfung, ob die geltenden Österreichischen  Glücksspielverordnungen nicht in Widerspruch zum Artikel 56 AEUV des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (der sogenannten „Dienstleistungsfreiheit“) stehen würden, ob sie also „grundrechtskonform“ seien oder nicht.

Die Österreichischen Behörden hatten im Jahre 2012 mehrere Spielautomaten konfisziert, die sich im Besitz von Robert Pfleger und seinen Geschäftspartner befanden. Denn in Einklang mit der geltenden Glücksspielprävention verbietet Österreich den freien Handel mit Glücksspielen und erlaubt stattdessen Spielautomaten nur mit einer staatlichen Konzession. Und die in der Tschechischen Republik hergestellten Automaten waren eben ohne die erforderliche Konzession in zahlreichen Gasthäusern und Tankstellen aufgestellt worden. Laut Artikel 56 AEUV des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der sogenannten „Dienstleistungsfreiheit“, sind „Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU für andere Mitgliedsstaaten“ aber verboten. Und in den jüngsten Urteilen des EuGHs fallen auch grenzüberschreitende Glücksspiel Services in den Geltungsbereich von Artikel 56 AEUV, sie gelten also als Grundfreiheit. Der EuGH hat jedoch entschieden, dass die derzeitig gültigen Verordnungen zur Glücksspielprävention in Österreich laut EU Gesetz rechtlich zulässig sind, diese Gesetze nur nicht konsequent durchgesetzt würden. Statt vermehrt der Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität zu dienen, werden die Gesetze wohl eher als lukrative Einnahmequelle für den Staat benutzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union ließ nun also verlauten, dass die Verantwortung und Entscheidungsgewalt, was die Begründung von Argumenten in Bezug auf die strengen Glücksspielgesetze in Österreich und den dortigen Mangel an Lizenzen für grenzüberschreitende Betreiber angeht, bei den Österreichischen Gerichten verbleibt.

Österreichs Grauer Glücksspiel Markt boomt

In der Österreichischen Glücksspiel Industrie werden mittlerweile jedes Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe erzielt (2017 waren es schon fast 1,7 Milliarden EUR). Laut einer von Kreutzer,  Fischer & Partner alljährlich durchgeführten Studie hält der Online Bereich zwar einen noch eher bescheidenen Marktanteil von 16 % (bei Sportwetten dafür fast 44 %), gilt aber bei einem zuletzt festgestellten Wachstum von 11 % im Vergleich zum Vorjahr als der am schnellsten wachsende Sektor der gesamten Glücksspiel Industrie. 2016 stieg der Bruttospielertrag des Online Markts bereits um 25 Prozent auf 254 Millionen Euro.

Obwohl den Glücksspiel Unternehmen mit Sitz in Österreich per Gesetz erlaubt ist, Online Services anzubieten, dürfen diese Anbieter dann aber auch nur die Österreichischen Staatsbürger mit diesem Service versorgen. Derzeit darf Online-Glücksspiel in Österreich nur vom teilstaatlichen Casinos-Austria-Konzern auf seiner Seite win2day angeboten werden, denn dazu berechtigt ihn die vom Finanzministerium vergebene Lottolizenz. Aufgrund EU-Rechts müssen die Casino- sowie die Lottokonzession zwar europaweit ausgeschrieben werden, bisher ist aber immer der Casinos-Austria-Konzern zum Zug gekommen. Das Finanzministerium hält übrigens ein Drittel an den Casinos über die Staatsholding ÖBIB.  

Die zahlreichen anderen Anbieter wie bet-at-home oder bwin operieren also im „Graubereich“. Auf vielen Websites können die Kunden auch Sportwetten abschließen. Denn diese fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielmonopol, sind also erlaubt.

Man sollte dabei nicht meinen, dass diese Glücksspiel Betreiber aus dem sogenannten Graubereich in Österreich keine Steuern zu zahlen hätten. Laut der eingangs erwähnten Studie hat das Österreichische Finanzministerium von einigen Betreibern ohne Österreich-Lizenz bereits viele Steuern eingenommen, 2016 rund 30 Millionen Euro. Wenn man nun aber bedenkt, dass der graue Online-Glücksspielmarkt, jenseits des Casinos-Austria-Portals win2day, binnen drei Jahren rasant von 67 Millionen auf 110 Millionen Euro gewachsen ist, und dass knapp 60 % der Online Glücksspiel Anbieter nicht lizensiert sind, dann wäre es für die Österreichischen Aufsichtsbehörden wohl doch von Vorteil, auch Lizenzen an Unternehmen aus anderen EU Mitgliedsstaaten zu vergeben, zumal das Steuer- und Abgabenpotenzial laut KFP enorm wäre. "Unbedacht der moralischen Dimension" lange der Fiskus bei halblegalen Anbietern schon jetzt kräftig zu "auf mittlere Sicht ist das Aufkommen aber keineswegs gesichert." KFP beziffert das Steuerpotenzial der drei Segmente Automaten, Online-Glücksspiel und Sportwetten mit 86 Millionen Euro, davon entfallen 40,3 Millionen Euro auf Spielautomaten und knapp 44 Millionen Euro auf Online-Glücksspiel.

Obwohl die Österreichische Regierung für ihr strenges Management heftig kritisiert wurde, hat man sich dort entschlossen, die bestehenden Verordnungen noch einmal zu verhärten. Geplant sind nämlich sogenannte Internetsperren: Würde ein dementsprechendes Gesetz verabschiedet, wären die Internetanbieter in Zukunft dazu verpflichtet, Online Glücksspiel Betreiber ohne gültige Österreich-Lizenz einfach abzublocken, damit diese ihren Service den Österreichischen Spielern nicht mehr anbieten können. Ein passender Gesetzesentwurf wurde schon im Feber diesen Jahres vorgelegt, aber aufgrund technischer Schwierigkeiten wieder zurückgezogen.

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