Die Novomatic Gaming Industries GmbH, ein 1980 von Milliardär Johann Graf gegründeter Glücksspielkonzern und mittlerweile auch ein internationales Internet Casino, ist laut Gesetz für die Handlungen eines Spielsüchtigen verantwortlich. Das Unternehmen ist dazu verurteilt worden, eine Entschädigung in Höhe 2,5 Millionen Euro an einen Spieler zu bezahlen, weil ihn seine Spielsucht daran gehindert habe, mit dem Automatenspielen aufzuhören.
Im Oktober diesen Jahres wurde berichtet, dass das Landesgericht Wiener Neustadt zugunsten eines Klägers geurteilt hat, der anonym bleiben möchte. Dieser Ankläger gab an, in Wien zwischen 2002 und 2012 eine Summe von rund 2 Millionen Euro an von Novomatic betriebenen Automaten verspielt zu haben. Diese Summe muss ihm jetzt zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden.
Die Anwälte des spielsüchtigen Klägers konnten das Gutachten eines psychiatrisch-neurologischen Sachverständigen vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Spieler durch seine Sucht teilweise geschwächt war und dem Drang, exzessiv zu spielen, in dem für die Klage relevanten Zeitraum nicht hatte widerstehen können. Das Gericht stellte fest, dass schon allein aufgrund der laut Gutachten partiellen Geschäftsunfähigkeit des Klägers ein Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze bestehe, und erklärte daher die mit Novomatic in dem fraglichen Zeitraum geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam.
Außerdem geht das Gericht von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz aus. Die vom Kläger ausgeübten "Würfelspiele", "Actiongames" und "Gambeln" würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes.
Der Rechtsvertreter der beklagten Partei legte Berufung ein.
Schon 2014 wurde der Glücksspielkonzern von einem Zivilgericht in Wiener Neustadt dazu verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von knappen 438.000 Euro an eine Spieler zu zahlen, der ebenfalls vor Gericht behauptete, aufgrund seiner Spielsucht geschäftsunfähig gewesen zu sein, und der angab, mehr als 800.000 Euro an Novomatic Automaten verspielt zu haben. Die Entschädigung entspricht dem Betrag, den der Kläger mit seinem Anwalt erfolgreich nachweisen konnte, plus Zinsen.
Im gleichen Jahr wurde vom Wiener Gemeinderat ein Verbot des kleinen Glücksspiels beschlossen (also das Betreiben von Spielautomaten außerhalb Casinos), das am 01. Jänner 2015 in Kraft trat. Übrigens kein klares Verbot, sondern es wurde vielmehr nur der Begriff "Münzgewinnspielapparate" aus dem Veranstaltungsgesetz gestrichen, womit laut Experten alle Konzessionen mit Jahresende 2014 automatisch erlöschen würden. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Wien ca. 2.900 Spielautomaten mit 900 unterschiedlichen Konzessionen (also nicht von den staatlichen Casinos Austria), und davon gehörten wiederum ganze 1.500 Automaten zu Novomatic.
Lokale Politiker behaupteten, das Verbot sei zum Schutz der in Wien über 50.000 akut Spielsüchtigen und Spielsuchtgefährdeten und auch anderen Menschen beschlossen worden, die im gegenwärtigen Zustand viel zu viel Risiko erleiden würden, ihr Geld in einer Tankstelle oder bei einem Feierabendgetränk zu verlieren. Kritiker des Verbots dagegen waren der Meinung, es sei einzig und allein zur Stärkung der Staatlichen Casinos Austria AG eingeführt worden. Ironischerweise hat Novomatic eine bedeutende Summe in die Casinos Austria investiert und ist an diesem Unternehmen mittlerweile als Aktionär erheblich beteiligt.
Quellen:
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