Der Wettbüro-Verband IBIA (International Betting Integrity Association) hat die geplante Überarbeitung der in Niederösterreich erstmals 1978 eingeführten Rechtsvorschrift für Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher öffentlich in Frage gestellt, da Teile der Gesetzesnovelle nicht nur gegen geltendes EU-Recht verstoßen würden, sondern darüber hinaus auch wohl nicht den erwünschten Effekt erzielen könnten.
Die Hauptbeschwerde lautet, dass diese neuen Rechtsvorschriften vor allem die Anzahl an nicht lizenzierten Sportwetten Betreibern in Österreich erhöhen würde, weil diese ihre Online Services ja überall in der EU anbieten könnten. Bei der aktuellen Erneuerung des niederösterreichischen Wettgesetzes werden nämlich mehrere Einschränkungen geplant, die vor allem Offshore-Investoren, aber auch bestimmte lokale Unternehmen treffen könnten:
Erstantragssteller würden laut neuem Gesetz eine auf nur 2 Jahre beschränkte Bewilligung für Sportwetten erhalten, während erneuerte Bewilligungen aber eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren erwischen könnten. Virtuelle Sportwetten sollen dann nur noch erlaubt sein, wenn sie nicht auf den Aufzeichnungen echter Matches basieren. Neuere Wettarten, wie z. B. Wetten auf einen Wahlausgang oder Vorhersagen im Entertainmentbereich, sollen überhaupt wegfallen. Bei den Live Wetten würde man nur noch auf Spieler bzw. Mannschaften setzen können, die das nächste Tor oder den nächsten Punkt machen, sowie auch auf das Endergebnis einer Partie und den Punktestand zur Halbzeit. Gleichzeitig ist ein allgemein limitierter Höchsteinsatz im Wert von 350 € geplant.
Was die IBIA – die unter anderem auch solche europäischen Glücksspielbetreiber wie GVC Holdings, Flutter Entertainment und die Kindred Group repräsentiert – an diesen Neuerungen so stört, ist vor allem die Tatsache, dass Online Betreiber bei einer auf 2 Jahre beschränkten Lizenz gegenüber den landbasierten Anbietern in Niederösterreich stark benachteiligt wären, weil Letztere sich bei einer Verlängerung ihrer Lizenz dann bis zu 10 Jahre quasi zurücklehnen könnten. Gleichzeitig sei eine auf 2 Jahre beschränkte Sportwetten-Lizenz laut IBIA gerade für “langfristige Investitionen äußerst unattraktiv”. Als Gegenbeispiel werden sowohl die Sportwetten-Lizenzen in Spanien, Dänemark oder Schweden angegeben, wo es eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren gibt, als auch die zeitlich überhaupt unbeschränkten entsprechenden Lizenzen in Großbritannien.
Darüber hinaus hält die IBIA auch den geplante Höchsteinsatz von 350 € für eine “willkürliche und nicht erwiesene Restriktion”, weil es laut ihren Informationen keine echten Anhaltspunkte für den direkten Zusammenhang von fehlenden Limits bei Sportwetten (wie etwa in Großbritannien oder Spanien) mit einer erhöhten Gefahr für Spielsucht geben würde.
Wie schon gesagt, stammt ein Teil der in Niederösterreich gültigen Rechtsvorschriften für Sportwetten noch aus dem späten 1970er Jahren. Bei der neuen Gesetzesvorlage handelt es sich jedoch um die seit dem Jahre 200 immerhin 17. Aktualisierung. Durch das neue Gesetz sollen auch bestimmte Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden, die 2018 in Österreich noch nicht vollständig von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen übernommen worden waren.
Relativ schnell nach Ankündigung der niederösterreichischen Landesregierung, ihren Gesetzesentwurf der EU-Kommission zu unterbreiten, setzte es die öffentliche Gegenreaktion der IBIA, in der sie ihre Unzufriedenheit mit den geplanten Gesetzesnovellen zum Ausdruck brachten.
Weil sich gerade die unlizenzierten Wettanbieter nämlich nicht an Einsatzlimits oder zeitliche Befristungen halten müssten fühlen, könnten sie den Spielern deutlich mehr Vorteile anbieten. Auf Basis dieses Arguments wagt der Verband die Prognose, dass im Jahr 2024 nur noch 37 % des Online Wettgeschäfts in Niederösterreich über legale Anbieter fließen würde. In Dänemark beträgt diese Rate aktuell 95 %.
Mit ihren Argumenten und der Aufzählung von vielen Fällen, die eine von Niederösterreich beabsichtigte Verbesserung beim Angebot für Sportwetten widerlegen, will die IBIA außerdem zeigen, dass die offiziell angestrebte Verbesserung des Spielerschutzes auf Basis des neuen Wettgesetzes einfach nicht gegeben sei. Gleichzeitig argumentiert man, dass die in Österreich geplanten Gesetzesänderungen auch gegen das geltende EU-Recht verstoßen würden, weil sie eine Einschränkung des freien Handels zur Folge hätten.
Der Verband stellt den Niederösterreichern daher in Aussicht, notfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten zu wollen und das EU-Gericht in Straßburg aufzurufen, sich mit diesem Fall zu beschäftigen.
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